Elektrofachkraft
Auch: EFK, Elektrotechnisch unterwiesene Person, EuP
Definition
Elektrofachkraft ist, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen elektrotechnischen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Nur sie darf Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 verantworten.
Die Definition steht in § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 1000-10. Typisch sind Elektroniker, Elektroinstallateure, Elektrotechniker und -ingenieure mit Berufspraxis. Davon zu unterscheiden ist die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP), die bestimmte, klar umrissene Aufgaben – etwa die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel mit einem Prüfgerät – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen darf.
Für festgelegte Tätigkeiten gibt es die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT), etwa im Handwerk für den Anschluss bestimmter Geräte.
Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 1000-10
- DGUV Regel 103-011
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Verwandte Begriffe
Dieser Lexikoneintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften sowie die Regeln der Unfallversicherungsträger.




